Heilbehandlungen sind in Deutschland grundsätzlich umsatzsteuerfrei – vorausgesetzt
sie wurden vom Arzt oder einem Heilpraktiker verordnet. Anders sieht es mit Präventionsleistungen
und Anschlussbehandlungen aus. Hier fallen Steuern an, die der Praxisinhaber auf seine
Preise aufschlagen sollte. Steuerberater Mirko Päper erklärt, worauf Therapeuten beim
Thema Umsatzsteuer achten müssen.